10. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

Am 26.4.2021 trat die 10. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Damit wurde eine Verlängerung der Sonderregelungen für Wien und NÖ bis vorerst einschließlich 2. Mai 2021 vorgenommen. Weiters wurden die nächtliche Ausgangsregelung (20:00 - 6:00 Uhr) für alle Bundesländer und alle weiteren bundesweit geltenden Regelungen der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bis 5. Mai 2021 verlängert.

Für den ärztlichen Bereich ergeben sich durch die Novelle keine Änderungen. Einen Überblick über alle aktuell geltenden Maßnahmen:

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