4. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung

Am 20.7.2021 erfolgte die Kundmachung der 4. Novelle der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung, die mit 22.7.2021 in Kraft tritt. Für den ärztlichen Bereich ergeben sich durch diese Novelle keine Änderungen.

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