6. Novelle zur 4. COVID-19-SchuMaV

Am 30.3.2021 erfolgte die  Kundmachung der 6. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, bei der es um die "Osterruhe für Ost-Österreich“ geht. Diese "Osterruhe" für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und das Burgenland trat mit 1.4.2021, 0:0 Uhr in Kraft. Am 31.3.2021 wurde außerdem beschlossen, dass der Lockdown in allen drei Bundeländern bis einschließlich 10. April gilt.

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