Am 7.4.2021 trat die 7. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Darin werden die aktuellen verschärften Maßnahmen für die gesamte Ostregion verlängert. Dies betrifft primär die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Die Verlängerung des bereits medial bekannten Lockdown bis 18.4.2021 ist darin jedoch noch nicht abgebildet. Für den ärztlichen Bereich ergeben sich durch die Novelle keine Änderungen.