8. Novelle 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

Am 11.4.2021 trat die 8. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Mit dieser werden die aktuellen verschärften Maßnahmen für die gesamte Ostregion, also für die Bundesländer Wien, Burgenland und Niederösterreich bis 18.4.2021 verlängert. Für den ärztlichen Bereich ergeben sich durch die Novelle keine Änderungen.

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