9. Novelle 4. COVID-19-SchuMaV

Am 19.4.2021 trat die 9. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft.

Mit dieser werden die aktuellen verschärften Maßnahmen für die Bundesländer Wien und Niederösterreich vorerst bis einschließlich 25. April 2021 verlängert. Die Ausgangsregelungen (20:00 - 6:00 Uhr) werden bundesweit bis 28. April 2021 verlängert. Alle weiteren Regelungen der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung werden bis einschließlich 2. Mai 2021 verlängert.

Für den ärztlichen Bereich ergeben sich durch die Novelle keine Änderungen. Einen Überblick über alle aktuell geltenden Maßnahmen finden Sie unter corona-ampel.gv.at.

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