Änderung des Epidemiegesetzes 1950 und des COVID-19-Maßnahmengesetzes

Am 20.1.2021 erfolgte die Kundmachung der Änderung des Epidemiegesetzes 1950 und des COVID-19-Maßnahmengesetzes.

Die Änderungen bestehen im Wesentlichen in klarstellenden und ergänzenden Formulierungen bezüglich der Screeningprogramme im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 und in der Verankerung von Verordnungsermächtigungen für die Eintrittstestung.

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