Die Änderungen bestehen im Wesentlichen in klarstellenden und ergänzenden Formulierungen bezüglich der Screeningprogramme im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 und in der Verankerung von Verordnungsermächtigungen für die Eintrittstestung.
Die Änderungen bestehen im Wesentlichen in klarstellenden und ergänzenden Formulierungen bezüglich der Screeningprogramme im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 und in der Verankerung von Verordnungsermächtigungen für die Eintrittstestung.