Die bisherige standardmäßige Zugriffszeit für Krankenanstalten, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegeeinrichtungen auf ELGA betrug 28 Tage nach Kontakt, also dem Stecken der e-card und der Admin-Karte, bzw. Beendigung einer stationären Behandlung. Danach erlosch die Zugriffsberechtigung und wurde erst bei erneutem Nachweis des Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses wieder aktiv. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass es einer Anpassung bedarf und so wird nun eine Dauer von 90 Tagen als Grundeinstellung der möglichen Zugriffsdauer auf ELGA ohne persönlichen Patientenkontakt vorgesehen. Von den ELGA-Teilnehmerinnen/-teilnehmern in der Vergangenheit oder zukünftig getroffene individuelle Festlegungen der Zugriffsdauer bleiben von der Änderung unberührt.
Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes 2012
ÖÄK: Kundmachung der Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 (pdf) 270 KB
ÖÄK Schreiben vom 11.4.2022