Änderung eHealth-Verordnung: HPV

Ab 1. März 2023 sind Angaben zu Humanen Papillomaviren (HPV) im zentralen Impfregister zu speichern.

Am 24. Februar 2023 erfolgte die Kundmachung der Änderung zur eHealth-Verordnung. Diese sieht vor, dass ab 1. März 2023 Angaben zu Humanen Papillomaviren (HPV) im zentralen Impfregister zu speichern sind. Von der ÖÄK wurde die in diesem Zusammenhang relevante und bereits bekannte Problematik der Speicher- bzw. Eintragungspflicht von Wahlärzt:innen sowie von Arbeitsmediziner:innen, die über keine Anbindung an das e-Card-System bzw. keine direkte Schnittstelle zum ELGA System verfügen, an das Bundesministerium herangetragen. Eine diesbezügliche Rückmeldung ist bislang nicht erfolgt.

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