In den Änderungen betreffend das Sanitätergesetz wird festgehalten, dass die Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung von Antikörpern auf Grund einer SARS-CoV-2-Infektion zur Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 auch von Sanitäterinnen und Sanitätern durchgeführt werden darf. Die Berechtigung besteht auch nach Ende der gegenwärtigen Pandemie bis längstens 31.3.2021 weiter. Voraussetzung ist, dass die Beschlussfassung im Bundesrat und die Kundmachung voraussichtlich am 11.5.2020 erfolgen werden.