Am 26.7.2021 erfolgte die Kundmachung des Bundesgesetzes, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden. Die Änderungen sind am folgenden Tag in Kraft getreten. U.a. ist der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister mit den Impfzertifikaten nun berechtigt, Daten aus dem Genesungszertifikat sowie das bereichsspezifische Personenkennzeichen Gesundheit (bPK-GH) der erkrankten Personen aus dem Register der anzeigepflichtigen Krankheiten der ELGA GmbH zu übermitteln. Darüber hinaus kann der Minister aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder aufgrund von Festlegungen auf europäischer Ebene mit Verordnung bestimmen, ob und innerhalb welcher Fristen zwischen dem Datum der Erkrankung und der Impfung eine Änderung der Daten (Nummer der Impfdosis und die Gesamtanzahl der Impfdosen einer Impfserie) notwendig ist.