- Die Führung der Ärzteliste sowie die Durchführung sämtlicher mit der Ärzteliste und der Berufsberechtigung im Zusammenhang stehender Verfahren werden vom eigenen in den übertragenen Wirkungsbereich der Österreichischen Ärztekammer transferiert.
- Einrichtung einer allgemein zugänglichen Website zum Abruf der öffentlichen Daten der Ärzteliste.
- Neueinführung einer Regelung über Amtshilfe in Verwaltungs- und Strafverfahren im Bereich der Österreichischen Ärztekammer.
Ärztegesetz-Novelle 2020
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