Diese betreffen unter anderem die Zuständigkeit der Bundesländer im ärztlichen Ausbildungsstättenrecht, die Ausbildung in Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien für Fachärzt:innen oder die Zuständigkeit für Visitationen. Alle relevanten Änderungen finden Sie im Schreiben der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK).