Ärztegesetz-Novelle 2022

Mit 27. Februar 2023 erfolgte die Kundmachung der Ärztegesetz-Novelle 2022, mit der etliche Änderungen erfolgt sind.

Diese betreffen unter anderem die Zuständigkeit der Bundesländer im ärztlichen Ausbildungsstättenrecht, die Ausbildung in Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien für Fachärzt:innen oder die Zuständigkeit für Visitationen. Alle relevanten Änderungen finden Sie im Schreiben der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK).

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