Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Gültigkeitsvoraussetzung von ärztlichen Verschreibungen (Rezepten) die (eigenhändige) Unterschrift, die (qualifizierte) elektronische oder fortgeschrittene Signatur bildet. Eine fortgeschrittene elektronische Signatur beruht auf einem qualifizierten Zertifikat und wurde mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt. Eine eingescannte Unterschrift genügt für die Gültigkeit nicht.