Ärztliches Attest für Schulen und Kindergärten

Es kommt immer öfter vor, dass Eltern von Schülerinnen/Schülern und Kindergartenkindern von der Bildungseinrichtung aufgefordert werden, im Falle einer Verkühlung des Kindes ein ärztliches Attest darüber beizubringen, dass keine SARS-CoV-2-Infektion vorliegt. Der Ausschluss einer Infektion wird in vielen Fällen die Durchführung eines PCR-Tests erfordern. Die genannten ärztlichen Atteste sollten daher nicht leichtfertig ausgestellt werden. Wir haben uns in dieser Angelegenheit bereits an den niederösterreichischen Sanitätsrat gewandt, um eine praktikable Vorgehensweise zu erarbeiten und werden Sie über weitere Entwicklungen informieren.

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