Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat Empfehlungen hinsichtlich der Impfung gegen Affenpocken veröffentlicht. Zu finden sind darin u.a. Informationen zur Indikation und zum Impfschema. Bei entsprechender Verfügbarkeit der Impfstoffe sollten folgenden Personen bzw. sollte in folgenden Fällen eine Indikationsimpfung angeboten werden:
- Postexpositionelle Prophylaxe
- Personal in spezialisierten Laboren
- Personen mit individuellem Risikoverhalten (häufig wechselnde sexuelle Kontakte, derzeit betroffen sind insbesondere Männer mit gleichgeschlechtlichen Partnern)
- Gesundheitspersonal mit sehr hohem Expositionsrisiko durch an Affenpocken erkrankte Personen bzw. Orthopoxviren
Die eHealth-Verordnungsnovelle wurde dahingehend ergänzt, dass Gesundheitsdiensteanbieter:innen Angaben betreffend Affenpocken im zentralen Impfregister zu speichern haben. Weiters wird vorgesehen, dass Impfungen gegen Affenpocken, die zum Zeitpunkt der Verabreichung der Impfung mangels technischer Verfügbarkeit nicht im e-Impfpass dokumentiert werden können, bis spätestens 20. August 2022 im e-Impfpass nachzutragen sind.