Die Anzeige eines positiven Antigen-Tests hat binnen 24 Stunden zu erfolgen und muss zumindest den Namen der/des Getesteten, Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnadresse und Telefonnummer enthalten. Wird von einem niedergelassenen Arzt/einer niedergelassenen Ärztin ein PCR-Test auf SARS-CoV-2 veranlasst, ist auf der Laboranforderung für den PCR-Test unbedingt eine Kontaktinformation (Telefonnummer) des Patienten/der Patientin für die Behörde anzugeben.
Weiters machen wir Sie darauf aufmerksam, dass unsere FAQ zur COVID-19-Testung im niedergelassenen Bereich erweitert wurden.
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