Aufgrund der aktuell steigenden Zahl von AU-Fällen wegen Impfreaktionen ersucht die ÖGK-NÖ, zur Vereinfachung der Administration bei diesen AU-Meldungen eine Befristung auf maximal drei Tage vorzunehmen (AUAF) und mit der Diagnose "Impfreaktion" ohne Zusatzdiagnosen wie Fieber, Müdigkeit etc. krankzumelden.
Sollte in Einzelfällen nach drei Tagen die Arbeitsfähigkeit nicht wieder gegeben sein, kann ganz einfach eine Verlängerung mit neuerlicher Befristung erfolgen.