Aufgabenerweiterung für Bundesschulärztinnen und -ärzte

Bundesschulärztinnen und Bundesschulärzten wurde aktuell ein Schreiben der Bildungsdirektion übermittelt, in dem sie zur Durchführung von Verdachtsabklärungen von symptomatischen Schülerinnen, Schülern, Lehrpersonen und Verwaltungspersonal mittels Schnelltest aufgefordert werden.

Derzeit sind in diesem Zusammenhang erhebliche rechtliche Fragen offen. Insbesondere ist fraglich, ob die Durchführung von Verdachtsabklärungen überhaupt in die Zuständigkeit der Schulbehörden fällt. Zudem ist auch eine derartige, einseitige Ausweitung der Dienstpflichten nicht ohne weiteres möglich.

Im Moment erfolgt eine Abklärung mit den zuständigen Stellen. Sobald eine Klärung erfolgt ist, werden wir Sie zeitnah informieren.

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