Der Nationalrat hat eine Änderung zum ASVG beschlossen, die einen 80-prozentigen Ausgleich für ÖGK-Honorare für das erste, zweite und vierte Quartal 2020 vorsieht. Für das dritte Quartal 2020 ist kein Ausgleich geplant. Konkret soll Vertragsärztinnen/Vertragsärzten, Vertragsgruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten, die die vertraglich vereinbarten Ordinationstage "weitgehend eingehalten haben", eine "allfällige Differenz zwischen den im jeweiligen Quartal 2020 tatsächlich gebührenden Honoraren und 80 Prozent der Honorare des Vergleichszeitraumes des Vorjahres, abzüglich allenfalls COVID-19-bedingten Zuschüsse, Entschädigungen und Beihilfen, ausgezahlt [werden]". Folglich wären Kurzarbeitsbeihilfe und ein Ausgleich des Verdienstentgangs aufgrund Absonderung wohl anzurechnen.
Bei Vertragspartner/innen, die 2019 noch in keinem Vertragsverhältnis gestanden sind, wird ein Durchschnittswert des Fachgebietes im jeweiligen Bundesland des Vergleichszeitraumes des Vorjahres zur Bemessung der allfälligen Differenz herangezogen.
Der Auszahlungsbetrag wird der ÖGK vom Bund ersetzt. Die Details der praktischen Umsetzung sind nun in Klärung.
Für die BVAEB und die SVS ist eine derartige Regelung nicht vorgesehen.