Aufgrund von Anfragen wird darauf hingewiesen, dass die pandemiebedingte Aussetzung der Bewilligungspflicht von Arzneimitteln aus dem Gelben Bereich unter der Voraussetzung, dass die bestimmte Verwendung laut Erstattungskodex (EKO-Regel) zutrifft, nach wie vor aufrecht ist. Dies gilt ebenso für die Regelung, betreffend den Monatsbedarf an Heilmitteln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln bis maximal EUR 1.500,--. Die Aktualität wird von uns laufend erfragt und wir informieren Sie selbstverständlich rechtzeitig über etwaige Änderungen.