Aussetzung Bewilligungspflicht weiterhin aufrecht

von Arzneimitteln aus dem Gelben Bereich

Aufgrund von Anfragen wird darauf hingewiesen, dass die pandemiebedingte Aussetzung der Bewilligungspflicht von Arzneimitteln aus dem Gelben Bereich unter der Voraussetzung, dass die bestimmte Verwendung laut Erstattungskodex (EKO-Regel) zutrifft, nach wie vor aufrecht ist. Dies gilt ebenso für die Regelung, betreffend den Monatsbedarf an Heilmitteln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln bis maximal EUR 1.500,--. Die Aktualität wird von uns laufend erfragt und wir informieren Sie selbstverständlich rechtzeitig über etwaige Änderungen.

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