Aufgrund von Nachfragen dürfen wir nochmals darauf hinweisen, dass bei der KFA Wien die Bewilligungspflicht von Heilmitteln (bereits seit 10/2022) wieder auf den ursprünglichen Stand vor Einführung der COVID-Maßnahmen zurückführt wurde. Ergänzend dazu finden Sie ein Schreiben der KFA an die Apothekerkammer.