Bonuszahlungen in Corona-Zeiten

Gemäß 3. COVID-19-Gesetz sowie § 124b Z 350 lit. a Einkommensteuergesetz sind Zulagen und Bonuszahlungen aufgrund der COVID-19-Gesundheitskrise im Kalenderjahr 2020 bis zu einem Ausmaß von EUR 3.000,-- steuerfrei. Allerdings muss es sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich aufgrund der COVID-19-Gesundheitskrise geleistet werden und bisher üblicherweise nicht gewährt wurden. Diese Zahlungen erhöhen nicht das Jahressechstel gemäß § 67 Abs. 2 EstG und werden nicht auf dieses angerechnet.

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