BVAEB & SVS: Telemedizin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin

Bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) können die Gesprächspositionen des Psychiaterkatalogs der BVAEB-Honorarordnung bzw. des 2. Zusatzübereinkommens zum Gesamtvertrag für die Zeit der Corona-Pandemie auch im Rahmen einer telemedizinischen Behandlung unter den in der Honorarordnung und des Zusatzübereinkommens genannten Voraussetzungen abgerechnet werden. Dazu gehören die Positionen 45a, 45b, 45c, 45d und 45e sowie unter Voraussetzung der technischen Möglichkeiten (Videotelefonie) auch die Position 45f.

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