Wie die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer informiert, wird das Pilotprojekt der BVAEB ,,OEK - Ordination unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel" bis zur Festlegung des Umgangs mit der Honorierung telemedizinischer Leistungen rückwirkend ab 1. April 2022 bis längstens 31. Dezember 2023 verlängert.