Corona-Ampel in Schulen

COVID-19-Schulverordnung 2020/21 - C-SchVO 2020/21 des BMSGPK

Am 3.9.2020 erfolgte die Kundmachung, die schulorganisatorische, schulunterrichtsrechtliche und schulzeitrechtliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 im Schulwesen regelt. Diese Maßnahmen umfassen u.a. die Einrichtung eines Krisenteams an jeder Schule durch die Schulleitung. Als Mitglieder des Krisenteams können auch insbesondere Schulärztinnen/Schularzte herangezogen werden. Die Aufgaben des Krisenteams umfassen die Unterstützung und Beratung der Schulleitung in folgenden Angelegenheiten:

  1. Sensibilisierung und Information über Hygienemaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen,
  2. Dokumentation und Nachverfolgung,
  3. Vorbereitung der Infrastruktur,
  4. Beschaffung von Hygienemitteln,
  5. Personaleinsatz an der Schule und
  6. Organisation des Unterrichts.
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