Am 3.9.2020 erfolgte die Kundmachung, die schulorganisatorische, schulunterrichtsrechtliche und schulzeitrechtliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 im Schulwesen regelt. Diese Maßnahmen umfassen u.a. die Einrichtung eines Krisenteams an jeder Schule durch die Schulleitung. Als Mitglieder des Krisenteams können auch insbesondere Schulärztinnen/Schularzte herangezogen werden. Die Aufgaben des Krisenteams umfassen die Unterstützung und Beratung der Schulleitung in folgenden Angelegenheiten:
- Sensibilisierung und Information über Hygienemaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen,
- Dokumentation und Nachverfolgung,
- Vorbereitung der Infrastruktur,
- Beschaffung von Hygienemitteln,
- Personaleinsatz an der Schule und
- Organisation des Unterrichts.