Das BMSGPK hat "Empfehlung für die Gesundheitsbehörden zur Entlassung von bestätigten Fällen aus der Absonderung" veröffentlicht, die auch vom Land NÖ übernommen wurden. U.a. werden darin die Kriterien zur Entlassung von versorgungskritischem Gesundheits-und Pflegepersonal bei Vorliegen von akutem Personalmangel geregelt.
Anzuwenden bei asymptomatischen Personen bzw. leichtem Krankheitsverlauf.
Entlassung aus der Absonderung:
- Frühestens 5 Tage nach Symptombeginn bzw. wenn unklar nach Probenahme mit labordiagnostischem Erstnachweis des Erregers und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit, sofern darauf folgend eine Verkehrsbeschränkung bis zum Tag 10 angeordnet ist oder
- frühestens 5 Tage nach Symptombeginn bzw. wenn unklar nach Probenahme mit labordiagnostischem Erstnachweis des Erregers und mindestens 24 Stunden Symptomfreiheit und
- negativer PCR-Untersuchung oder Ct-Wert von mindestens 30.