Die Aussetzung der Impfpflicht wurde von der Bundesregierung bis 31. August 2022 verlängert. Zusätzlich zu dieser Verlängerung sind auch die Bestimmungen des COVID-19-Impfpflichtgesetzes zu den Ausnahmen von der Impfpflicht, zum digitalen Ausnahmemanagement sowie zum Ausnahmezertifikat und in der C0VID-19-ImpfpfIichtverordnung die Bestimmungen zu den Ausnahmen von der Impfpflicht und zu den diesbezüglichen ärztlichen Bestätigungen nicht mehr anzuwenden.
Corona-Impfpflicht weiter ausgesetzt
Kundmachung vorübergehende Nichtanwendung COVID-19-ImpfpflichtG (pdf) 146 KB
Schreiben der ÖÄK vom 27.5.2022
BGBl 2022 II 198 vom 25.5.2022 (pdf) 237 KB
Änderung der Verordnung betreffend die vorübergehende Nichtanwendung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes und der COVID-19-Impfpflichtverordnung