Corona-Maßnahmen

Bestimmungen bezüglich Kontaktpersonen

Die Kundmachung der 6. Novelle zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung erfolgte am 10.1.2022. Für den ärztlichen Bereich sind explizit keine Änderungen vorgesehen. Wir machen Sie aber nochmals auf folgende, derzeit gültige Corona-Maßnahmen aufmerksam:

Schutzmaßnahmen seit 11.1.2022

  • FFP2-Maske auch outdoor, wo kein Abstand von zwei Metern zu anderen Personen möglich ist. Eine Ausnahme besteht für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder.
  • Home-Office überall, wo es möglich ist.
  • Grüner Pass: Gültigkeit wird bei zweifach Geimpften auf sechs Monate verkürzt.
  • 2G-Kontrollpflicht im Handel.

Link zur aktuell gültigen Fassung: ris.bka.gv.at

Bestimmungen bezüglich Kontaktpersonen

Die Empfehlungen des BMSGPK zur behördlichen Vorgehensweise zur Kontaktpersonennachverfolgung sowie zum Umgang mit SARS-CoV-2 Kategorie I-Kontaktpersonen: Versorgungskritisches Gesundheits- und Schlüsselpersonal und die Empfehlung für die Gesundheitsbehörden zur Entlassung von bestätigten Fällen aus der Absonderung wurden aktualisiert.

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