Alle notwendigen Voraussetzungen sind gegeben und es kann und soll mit der breiten Durchführung begonnen werden. Alle Informationen zur Impfstoff-Bestellung, Abrechnung, zu haftungsrechtlichen Fragen sowie zur möglichen Anwendung des Impfschadensgesetzes hinsichtlich des „Off-Label-Use“ sind geklärt. Es wurde eine Kurzinformation für das Gesundheitspersonal mit dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Evidenzlage als Unterstützung für eine fundierte Aufklärung von Patientinnen und Patienten erstellt. Darüber hinaus finden Sie die aktualisierten Bögen zur Dokumentation der Einverständniserklärung, die auch bei Schulimpfungen angewendet werden können, hier auf unserer Website. Bei Fragen zum Grünen Pass oder zu Impfzertifikaten ist auf die Hotline der AGES 0800 555 621 oder auf gruenerpass.gv.at zu verweisen.