Corona-Verordnungen laufen per 30.6. aus

Das Ende sämtlicher Corona-Maßnahmen mit 30. Juni 2023 bedeutet auch das Aus für neun Corona-Verordnungen des Gesundheitsministeriums, wie z.B. der Meldepflicht einer SARS-CoV-2-Infektion und die damit verbundene Verkehrsbeschränkung. Weitere betreffen die Absonderung Kranker, Betriebsbeschränkungen für Firmen bei Corona-Fällen, Bestimmungen zu Geldstrafen nach dem Covid-19-Maßnamengesetz sowie Einreisebestimmungen.

Link: Bundesgesetzblatt

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