COVID-19-Investitionsprämie: Anschaffung von Personenkraftwagen

Gefördert werden materielle Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen selbständig tätiger Ärzte, die zwischen dem 1.9.2020 und dem 28.2.2021 investiert haben.

Zuständig für die Abwicklung des Förderprogramms für die Anschaffung von Personenkraftwagen ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH. Gefördert werden materielle Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen selbständig tätiger Ärzte, die zwischen dem 1.9.2020 und dem 28.2.2021 investiert haben. Die erste Maßnahme (z.B. die Bestellung) zur Investition muss zwischen dem 1.8.2020 und dem 28.2.2021 gesetzt werden. Eine Übersicht über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Investitionsprämie finden Sie in einem Schreiben der ÖÄK. Die Förderung kann auch für Gebrauchtwagen in Anspruch genommen werden. PKWs, die fossile Energieträger nutzen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Investitionsprämie kann beim "Finanzierungsleasing" in Anspruch genommen werden, aber nicht beim "operativen Leasing".

Für Rückfragen steht bei der ÖÄK Prof. Dr. Markus Metzl unter 01/514 06 3078 bzw. m.metzl(at)aerztekammer.at gerne zur Verfügung.

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