COVID-19 Maßnahmengesetz

Mit Änderungen im Epidemiegesetz wurde die Grundlage für die Einführung von Screening-Programmen im Schulbereich geschaffen: Schulärztinnen und Schulärzte können vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der Durchführung der Untersuchungen beauftragt werden.

Im COVID-19-Maßnahmengesetz wurden die Begriffe "Betreten" oder "bestimmte Orte" konkretisiert und die "Ausgangsregelung" angepasst. Weiters enthält die Novelle Regelungen zur Tätigkeit der Corona-Kommission sowie zur Implementierung des "Ampelsystems". Weiters wurde geklärt, dass Organe der Bezirksverwaltungsbehörden nur in Unterlagen (z.B. von Betriebsstätten, Arbeitsorten) Einsicht nehmen können, die mit der Einhaltung von Voraussetzungen und Auflagen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetzes im Zusammenhang stehen.

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