Am 28. Mai 2021 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für den digitalen Einsatz der Nachweise für Geimpfte, Genesene und Getestete geschaffen. Die Regelungen stehen in engem Zusammenhang mit dem auf EU-Ebene geplanten „digitalen COVID-19-Zertifikat".
Zum Nachweis können folgende Zertifikate herangezogen werden:
- ein Testzertifikat über ein mittels NAAT- oder RAT Test ermitteltes negatives SARS-CoV-2-Testergebnis oder
- ein Genesungszertifikat über den Umstand, dass die Person von einer mittels NAAT Test oder mittels einer gemäß § 4d Abs 4 festgelegten Testmethode nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion genesen ist oder
- ein Impfzertifikat über eine erfolgte COVID-19-Schutzimpfung
Ein Zugriff auf die Nachweise ist über das ELGA-Portal möglich. Ebenso können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken die im zentralen Impfregister verfügbar gemachten Impfzertifikate ausdrucken, wofür ein Honorar von EUR 3,- bezahlt wird.
Die EU-konformen Zertifikate sind in Österreich eine Ergänzung zu den bisher bestehenden Nachweisen, welche weiterhin gültig bleiben. Zusammen bilden sie den Grünen Pass. Auf Europäischer Ebene sind die EU-konformen Zertifikate seit Anfang Juli 2021 umgesetzt. Weitere Informationen sind auf der Website des BMSGPK in FAQ zum „Grünen Pass“ zu finden.