COVID-19-Maßnahmengesetz zum 3G-Nachweis

FAQ zum Grünen Pass

Am 28. Mai 2021 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für den digitalen Einsatz der Nachweise für Geimpfte, Genesene und Getestete geschaffen. Die Regelungen stehen in engem Zusammenhang mit dem auf EU-Ebene geplanten „digitalen COVID-19-Zertifikat".

Zum Nachweis können folgende Zertifikate herangezogen werden:

  • ein Testzertifikat über ein mittels NAAT- oder RAT Test ermitteltes negatives SARS-CoV-2-Testergebnis oder
  • ein Genesungszertifikat über den Umstand, dass die Person von einer mittels NAAT Test oder mittels einer gemäß § 4d Abs 4 festgelegten Testmethode nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion genesen ist oder
  • ein Impfzertifikat über eine erfolgte COVID-19-Schutzimpfung

Ein Zugriff auf die Nachweise ist über das ELGA-Portal möglich. Ebenso können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken die im zentralen Impfregister verfügbar gemachten Impfzertifikate ausdrucken, wofür ein Honorar von EUR 3,- bezahlt wird.

Die EU-konformen Zertifikate sind in Österreich eine Ergänzung zu den bisher bestehenden Nachweisen, welche weiterhin gültig bleiben. Zusammen bilden sie den Grünen Pass. Auf Europäischer Ebene sind die EU-konformen Zertifikate seit Anfang Juli 2021 umgesetzt. Weitere Informationen sind auf der Website des BMSGPK in FAQ zum „Grünen Pass“ zu finden.

 

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