COVID-19: Meldung vermuteter Impfdurchbrüche

Das Nationale Impfgremium hat die Anwendungsempfehlungen für COVID-19-Impfungen  aktualisiert. Auf Seite 17 findet sich folgender Hinweis: "Für Gesundheitsberufe besteht in Österreich eine gesetzliche Meldepflicht für vermutete Nebenwirkungen sowie für das Ausbleiben der erwünschten Wirkung eines Arzneimittels, was im Falle von COVID-19-Impfstoffen Impfdurchbrüche sind. Das Auftreten von COVID-19 soll aus pragmatischen Gründen ab dem Tag 7 nach der 2. Impfdosis als vermuteter Impfdurchbruch gemeldet werden." Ein Impfdurchbruch ist laut BMSGPK bei folgenden Kriterien gegeben: 

  • Die 2. Teilimpfung liegt mindestens 7 Tage zurück

und

  • die geimpfte Person zeigt deutliche COVID-Symptome, ist also als symptomatisch zu werten,

und

  • für die geimpfte Person liegt ein aktueller positiver PCR-Befund vor.

Vermutete Impfdurchbrüche sind telefonisch unter 0800 555 621 oder auf der Website des BASG  zu melden. Senden Sie Ihre Meldung bitte auch an die Sanitätsdirektion des Landes NÖ: post.gs1(at)noel.gv.at

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