Das Nationale Impfgremium hat die Anwendungsempfehlungen für COVID-19-Impfungen aktualisiert. Auf Seite 17 findet sich folgender Hinweis: "Für Gesundheitsberufe besteht in Österreich eine gesetzliche Meldepflicht für vermutete Nebenwirkungen sowie für das Ausbleiben der erwünschten Wirkung eines Arzneimittels, was im Falle von COVID-19-Impfstoffen Impfdurchbrüche sind. Das Auftreten von COVID-19 soll aus pragmatischen Gründen ab dem Tag 7 nach der 2. Impfdosis als vermuteter Impfdurchbruch gemeldet werden." Ein Impfdurchbruch ist laut BMSGPK bei folgenden Kriterien gegeben:
- Die 2. Teilimpfung liegt mindestens 7 Tage zurück
und
- die geimpfte Person zeigt deutliche COVID-Symptome, ist also als symptomatisch zu werten,
und
- für die geimpfte Person liegt ein aktueller positiver PCR-Befund vor.
Vermutete Impfdurchbrüche sind telefonisch unter 0800 555 621 oder auf der Website des BASG zu melden. Senden Sie Ihre Meldung bitte auch an die Sanitätsdirektion des Landes NÖ: post.gs1(at)noel.gv.at