COVID-19-Öffnungsverordnung

Kundmachung der 2. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung

Am 18.5.2021 erfolgte die Kundmachung der 2. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung (COVID-19-ÖV), die mit 19.5.2021 in Kraft getreten ist. Es erfolgt eine Ergänzung, wonach die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testergebnisses nicht für Personen gilt, denen eine Testung aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen, insbesondere wegen dementieller Beeinträchtigung, nicht zugemutet werden kann. 

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