COVID-19: Rezeptgebührenbefreiung

Rezepte zur Bekämpfung von COVID-19-assoziierten Beschwerden sind von der Rezeptgebühr befreit. Die Befreiung ergibt sich daraus, dass Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten rezeptgebührenbefreit sind. Da COVID-19 anzeigepflichtig ist, sind Medikamente, die zur Behandlung von COVID-19 benötigt werden, davon umfasst. Das Rezept ist mit dem Vermerk "M.I.R" (morbus infectiosus referendus) oder dem zweiten Aufdruck des Vertragsarztstempels auf dem hiefür vorgesehenen Feld auszustellen.

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