Die ÖGK teilt mit, dass aufgrund der epidemiologischen Gesamtsituation nun wieder eine Verrechenbarkeit von neuen COVID-19-Risiko-Attesten oder - bei Vorliegen eines alten COVID-19-Risiko-Attests von derselben Ärztin/vom selben Arzt - von Folgeattesten möglich ist.
Seit 22.11.2021 bis zum Ablauf des 14.12.2021 können daher sowohl neue COVID-19-Risiko-Atteste als auch COVID-19-Risiko-Folgeatteste ausgestellt und mit der ÖGK verrechnet werden. Es stehen folgende Positionen, gültig für Dienstnehmer/innen, Lehrlinge und geringfügige Beschäftigte zur Verfügung:
- COVRA (wie bisher) für die Erstausstellung eines COVID-19-Risiko-Attestes mit EUR 50,--
- COVRF für ein Folgeattest mit EUR 20,--