COVID-19-Schutzimpfung: Risikoattest für priorisierte Zielgruppen

Zu den vom Ministerium priorisierten Zielgruppen für eine COVID-Schutzimpfung zählen unter anderem Personen vor der Vollendung des 65. Lebensjahres, die einer COVID-19-Risikogruppe nach der COVID-19-Risikogruppen-Verordnung angehören. Diese Personengruppe wird voraussichtlich in den nächsten Wochen für eine Impfanmeldung freigeschaltet. Zum Nachweis dieses Status müssen diese Personen ein entsprechendes Risikoattest vorweisen. Die Kriterien für die Ausstellung eines COVID-19-Risikoattests finden Sie in der COVID-19-Risikogruppen-Verordnung . Sofern es sich um eine/n Dienstnehmer/in, eine geringfügig beschäftigte Person oder einen Lehrling handelt, kann die Ausstellung dieses Attests mit der Krankenversicherung (Pos. COVRA) abgerechnet werden. Details dazu finden Sie im Rundschreiben (pdf).

Bei anderen Personengruppen handelt es sich bei der Ausstellung eines solchen Attests um eine Privatleistung.

 

COVID-19-Risiko-Attest: Abrechnung (pdf) 125 KB
ÖGK Schreiben vom Mai 2020
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