Datenschutz in Zeiten der Coronakrise

Grundsätzlich gilt, dass auch eine Krise wie wir sie momentan durchleben den Datenschutz nicht aushebelt. Soweit wie möglich sind daher auch jetzt alle datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Was die Übermittlung von Gesundheitsdaten per (unverschlüsselter) E-Mail und Fax anbelangt, können wir Ihnen mitteilen, dass dies momentan, sofern eine Verschlüsselung nicht möglich ist, trotzdem erlaubt ist, da im Gesundheitstelematikgesetz für die Zeit der Coronakrise hierfür eine Rechtsgrundlage aufgenommen wurde. Voraussetzung ist lediglich, dass die Identität des Empfängers durch persönlichen oder telefonischen Kontakt bestätigt ist.

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