Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Verordnung betreffend die Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich offiziell bis 30.6.2022 verlängert wurde. Somit können verabreichte COVID-19-Schutzimpfungen weiterhin zu den bekannten Tarifen (Erstimpfung in Höhe von EUR 25,-- und alle Folgeimpfungen in Höhe von EUR 20,--) abgerechnet werden.