Damit kann nun für alle Vertragspartner:innen der österreichischen Sozialversicherung, die in einem der zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung abgestimmten Fachgebiete tätig sind, mittels NFC-fähigem Smartphone eine e-Berechtigung zum ELGA-Zugriff erteilt werden. So ist auch ohne Stecken der e-Card in der Ordination der Zugriff auf e-Medikation, e-Befunde sowie den e-Impfpass möglich.
Link: www.arztnoe.at/e-card