e-Rezept-Förderung

Antrag auf e-Rezept-Förderung bis 30.6. stellen

Noch bis 30. Juni 2023 besteht die Möglichkeit, die einmalige Förderung für die Anschaffung des e-Rezept-Softwaremoduls in Höhe von EUR 456,-- über die Ärztekammer zu beantragen.

Einen Antrag auf Förderung können sowohl Kassenärzt:innen als auch Wahlärzt:innen mit e-Card-Anschluss und Rezepturrecht stellen. Voraussetzungen sind, dass das e-Rezept bereits integriert verwendet wird (d.h. es müssen bereits gültige e-Rezepte ausgestellt worden sein) und die Förderung noch nicht von einer anderen Stelle ausbezahlt wurde. Wollen Sie die Förderung beantragen, übermitteln Sie bitte einen Nachweis über die Anschaffung des Softwaremoduls und das ausgefüllte Antragsformular bis 30. Juni 2023 per Mail an Hrn. Florian Annegg, MA vom Ärzte Service Center der Ärztekammer für Niederösterreich.