e-Rezept für Heimpatient:innen

Laut Sozialversicherung kann das Einlösen eines e-Rezepts in der Apotheke einfach mit der e-card, dem e-Rezept Code oder der e-Rezept ID erfolgen.

Für Heimpatient:innen ist das Einlösen eines e-Rezepts nicht einfach. Eine anwenderfreundliche Lösung für den Standardprozess dieser Betroffenengruppe wurde von der Sozialversicherung bisher nicht kommuniziert. Apotheker:innen und/oder Verantwortliche in Heimen wollen niedergelassenen Ärzt:innen, die Heimpatient:innen betreuen, nun zwei Lösungswege diktieren: Entweder sollen e-Rezepte in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt oder als einzelne PDFs gespeichert und elektronisch verschlüsselt an die Apotheke übermittelt werden.

Ärzt:innen müssen e-Rezepte für Patient:innen in Heimen nicht auf eigene Kosten ausdrucken und sind nicht dazu verpflichtet, als PDF gespeicherte e-Rezepte verschlüsselt zu übermitteln.

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