Die Ausstellung von e-Rezepten mit Langzeitbewilligung ist in Wahlarztordinationen mit e-Card-System nur möglich, wenn zum Zeitpunkt der Ausstellung des e-Rezeptes und der Abbuchung des LZB-Kontingentes die e-Card der betroffenen Person im Lesegerät steckt. Wenn mehrere Lesegeräte in der Ordination vorhanden sind, muss die e-Card bei dem Arbeitsplatz stecken, auf dem das Rezept ausgestellt wird. Die Langzeitbewilligung selbst kann über ABS eingeholt und mit dem e-Rezept mitgeschickt werden.