Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat eine aktuelle Handlungsanleitung zur Vorgangsweise zur Entlassung aus der häuslichen Absonderung herausgegeben. Es ist demnach keine PCR-Testung mehr erforderlich, um Personen als genesen zu erklären. Das Schreiben mit den Kriterien zur Entlassung aus der häuslichen Isolierung und weiteren Details finden Sie hier.