Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin

Die Einführung des Facharztes für Allgemein- und Familienmedizin wurde von der Art. 44-Kommission beschlossen.

Dabei handelt es sich um ein beratendes Organ des BMSGPK. Für die Einführung des FA für Allgemein- und Familienmedizin sind Änderungen im Ärztegesetz nötig. Sobald diese im Parlament beschlossen sind, kann bei der ÖÄK der Antrag auf Facharztzuerkennung gestellt werden.
Details zur entsprechenden Regelung finden Sie in einem Schreiben der Bundeskurie:

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