Wie bereits in der eline Anfang Dezember berichtet, hat der Startschuss zu den Kollektivvertragsverhandlungen mit der Gewerkschaft der Privatangestellten für einen Kollektivvertrag für 2025 für nicht-ärztliche Angestellte in Ordinationen stattgefunden. Mit einem Abschluss bis Jahresende 2024 ist jedoch nicht zu rechen. Sollten Sie planen, die Ist-Gehälter Ihrer Angestellten vorab freiwillig zu erhöhen, wird die schriftliche Vereinbarung einer sogenannten „Aufsaugungsklausel“, also die Anrechnung von bereits geleisteten auf kollektivvertraglich vereinbarte Anhebungen, mit den Angestellten empfohlen.