Gehälter Ordinationsangestellte: Aufsaugungsklausel

Kollektivvertragsverhandlungen sind derzeit im Gange

Wie bereits in der eline Anfang Dezember berichtet, hat der Startschuss zu den Kollektivvertragsverhandlungen mit der Gewerkschaft der Privatangestellten für einen Kollektivvertrag für 2025 für nicht-ärztliche Angestellte in Ordinationen stattgefunden. Mit einem Abschluss bis Jahresende 2024 ist jedoch nicht zu rechen. Sollten Sie planen, die Ist-Gehälter Ihrer Angestellten vorab freiwillig zu erhöhen, wird die schriftliche Vereinbarung einer sogenannten „Aufsaugungsklausel“, also die Anrechnung von bereits geleisteten auf kollektivvertraglich vereinbarte Anhebungen, mit den Angestellten empfohlen.