Gemeindeärztliche Tätigkeiten: Honorarrichtwerte im Rahmen von Werkverträgen

Der Totenbeschau-Vergütungstarif wurde rückwirkend mit 1. Jänner 2023 angehoben

Der Totenbeschau-Vergütungstarif wurde rückwirkend mit 1. Jänner 2023 wie folgt angehoben:

Durchführung der Totenbeschau

  • von Montag bis Freitag jeweils von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr: EUR  136,--
  • an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen jeweils von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr sowie von Montag bis Freitag jeweils von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr des folgenden Tages: EUR  204,--
  • an Samstagen und Sonntagen jeweils von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr des folgenden Tages sowie an Feiertagen jeweils von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr des nächsten Werktages: EUR  261,-

Link: Gemeindeärzte

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