Gültigkeitsdauer von Zu- und Überweisungen

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird die Gültigkeitsdauer von Zu- und Überweisungen vorübergehend auf sechs Monate verlängert. Details dazu sind in der Krankenordnung der ÖGK (§ 7 Abs. 8) enthalten, wo es heißt:

„Abweichend von Abs. 4 bis 7 können zur Sicherstellung der notwendigen Versorgung der Versicherten (Angehörigen) im zeitlichen und sachlichen Kontext mit der COVID-19-Pandemie Überweisungen oder Zuweisungen sechs Monate ab dem Tag, an dem diese ausgestellt wurden, gültig sein. Dies gilt für Überweisungen oder Zuweisungen in Papierform sowie jene, die elektronisch im elektronischen Kommunikationsservice erfasst wurden und unabhängig davon, ob es sich um eine bewilligungspflichtige oder bewilligungsfreie Leistung handelt.“

Die verlängerte Gültigkeit ist in eKOS ab 1.6.2020 implementiert und wurde mit den Sonderversicherungsträgern abgestimmt.

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